Informationspflicht lt. §5 E-Commerce Gesetz

Josef Rauch & Heribert Maria Schurz Werbe-, Marketing-Beratungsges.m.b.H.

A-8010 Graz
Weinholdstraße 20a

T 0316-81 43 01
F 0316-81 43 02
ISDN 0316-81 43 01-21

office@josefundmaria.at
www.josefundmaria.at

UID-Nummer ATU28720907
Firmenbuchnummer 33312P
Firmengericht Landesgericht für ZRS Graz
Behörde gem. ECG Magistrat der Stadt Graz
Angehörigkeit einer Kammer Wirtschaftskammer Fachgruppe Werbung und Kommunikation

Weitere Informationen zum §5 E-Commerce Gesetz finden Sie unter: www.wko.at

 

VEREINBARUNG

Allgemeine Liefer- und Geschäftsbedingungen

1. allgemeines.
Sämtliche Leistungen und Lieferungen der Josef Rauch & Heribert Maria Schurz Werbe-, Marketing-Beratungsgesellschaft m. b. H. (im Folgenden nur mehr Werbeagentur genannt) erfolgen ausschließlich auf Grundlage der vorliegenden Liefer- und Geschäftsbedingungen. Sie gelten nach erstmaliger Vereinbarung auch dann, wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden. Die Bedingungen werden durch Auftragserteilung oder durch Annahme der Werbeleistung oder Lieferungen anerkannt.
Dem Widerspruch des Kunden und dem Hinweis auf seine allgemeinen Geschäftsbedingungen wird hiermit widersprochen.
Abweichenden Bedingungen des Kunden, die nicht ausdrücklich oder schriftlich anerkannt werden, bleiben unverbindlich.

2. vertragsabschluss.
Die Angebote der Agentur sind freibleibend. Der Kunde ist an seinen Auftrag zwei Wochen ab diesem Zugang bei der Agentur gebunden. Aufträge des Kunden gelten erst durch schriftliche Auftragsbestätigung der Agentur als angenommen, sofern die Agentur nicht – etwa durch Tätigwerden auf Grund des Auftrages – zu erkennen gibt, dass sie den Auftrag annimmt. Reklamationen, die den Inhalt des dem Kunden zugegangenen Werbemittels betreffen, werden nur anerkannt, wenn sie innerhalb von 5 Tagen nach Erhalt schriftlich geltend gemacht werden, widrigenfalls gelten die dem Werbemittel zugrunde liegenden Leistungen als ordnungsgemäß erbracht. Ist eine Beanstandung zu Recht erfolgt, hat der Auftraggeber uns Gelegenheit zur Nachbesserung bzw. Wiederholung innerhalb einer angemessenen Frist mit gleichzeitiger Beistellung der beanstandeten Lieferware und aller Originalunterlagen bzw. Daten zu geben. Darüber hinausgehende Schadenersatzansprüche, insbesondere für allfällige Folgeschäden, sind ausdrücklich ausgeschlossen. Der Auftraggeber verzichtet darauf, vom Auftrag zurückzutreten, Wandlung zu erklären oder Minderung des Entgeltes zu fordern.

3. leistungen und honorar.
Unsere Preise basieren auf den bei Offertlegung bekannten Bedingungen wie Agenturhonorar, Material etc. und den vom Kunden gemachten Angaben für Ausführung, Umfang und Liefertermin des Auftrages. Ändert sich die Basis unserer Offerte durch Erhöhung der unseren Preis beeinflussenden Faktoren wie Kostenerhöhungen und Produktionshindernisse und/oder ähnliche sowie insbesondere durch vom Kunden gewünschte Veränderungen und/oder Korrekturen in Ausführung und/oder Umfang gegenüber der ursprünglichen Ausführung, so sind wir berechtigt, die auf diese Weise verursachten Mehrkosten dem Kunden, auch ohne ihn vorher darauf hinzuweisen, in Rechnung zu stellen. Diese Bedingung wird vom Auftragnehmer ausdrücklich genehmigt. Unsere Preise verstehen sich immer exklusive Mehrwertsteuer und ab Agentursitz.
Änderungen der Listenpreise und Kalkulationsgrundlagen vorbehalten. Für alle Arbeiten der Agentur, die aus welchem Grund auch immer nicht zur Ausführung gelangen, gebührt der Agentur eine angemessene Entschädigung. Mit der Bezahlung dieser Vergütung erwirbt der Kunde keinerlei Rechte; nicht ausgeführte Konzepte, Entwürfe und dgl. sind vielmehr unverzüglich der Agentur zurückzustellen.

4. urheberrecht – rechtsschutz – rechtsübertragung.
Die Werbeagentur haftet grundsätzlich nicht für das Risiko der rechtlichen Zulässigkeit der Werbung des Kunden für die in der Werbung enthaltenen Sachaussagen über Produkte und Leistungen des Kunden sowie insbesondere nicht für das Risiko sämtlicher werbe-, urheber- und wettbewerbsrechtlicher Fragen, die im Zuge oder nach Beendigung der Werbebetreuung des Kunden auftreten. Der Kunde ist verpflichtet, sich auf eigene Kosten rechtsfreundlich beraten zu lassen.
Die Werbeagentur haftet weiters nicht für die patent-, urheber- und markenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit der im Rahmen des vorliegenden Vertrages gelieferten Ideen, Anregungen, Vorschläge, Konzeptionen, Entwürfe etc. Die Werbeagentur übernimmt keine Haftung für Missbrauch von urheberrechtlich geschützten Werken und Leistungen durch Dritte.
Die Werbeagentur ist grundsätzlich bestrebt, die Urheber- bzw. Leistungsschutzrechte zur freien Verwertung durch den Kunden auch von Dritten zu erwerben, sofern diese für die Werbeagentur zum Zweck der werbemäßigen Betreuung des Kunden Leistungen erbringen.
Die Werbeagentur überträgt dem Kunden alle übertragbaren urheberrechtlichen und sonstigen Befugnisse zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verwertung in Printmedien, in Sendeunternehmen, für Plakataffichierungen der unter diesem Vertrag gewährten Leistungen der Agentur einschließlich aller denkbaren Rechtspositionen an Ideen, Entwürfen und Gestaltungen. Diese Übertragung findet in Form einer Werknutzungsbewilligung statt und ist zeitlich bis zum Ende des zugrundeliegenden Vertragsverhältnisses und örtlich auf den im Offert angegebenen Raum begrenzt.
Die Werbeagentur garantiert, dass freie Mitarbeiter oder Angestellte ihres Unternehmens keine Forderungen welcher Art auch immer aus urheberrechtlichen und leistungsschutzrechtlichen Ansprüchen gegen den Kunden stellen und hält den Kunden für solche Forderungen schad- und klaglos.
Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die Verwertung von Werbemitteln und den darin enthaltenen urheberrechtlich oder leistungsschutzrechtlich relevanten Leistungen der Werbeagentur nur zu Zwecken der in der Vereinbarung genannten Werbemaßnahmen des Kunden (wie sie sich aus den Präsentationsunterlagen ergeben) gestattet ist, sodass eine darüber hinausgehende Verwertung im Sinne der Zweckübertragungstheorie inhaltlich unzulässig ist.
In jedem Fall bleiben sämtliche Nutzungsrechte, welcher Art auch immer, bei der Werbeagentur, bis die in Rechnung gestellten Beträge an die Werbeagentur bezahlt sind.
Alle Leistungen der Agentur einschließlich jener aus Präsentationen (z. B. Anregungen, Ideen, Skizzen, Vorentwürfe, Skribbles, Reinzeichnungen, Konzepte, Texte, Negative, Dias), auch einzelne Teile daraus, bleiben ebenso wie die einzelnen Werkstücke und Entwurfsorginale im Eigentum der Agentur und können jederzeit – insbesondere bei Beendigung des Agenturvertrages – zurückverlangt werden. Der Kunde erwirbt durch die Zahlung des Honorars nur das Recht zur Nutzung (einschließlich Vervielfältigung) zum vereinbarten Zweck und im vereinbarten Nutzungsumfang. Ohne gegenteilige Vereinbarung mit der Agentur darf der Kunde die Leistungen der Agentur nur selbst, ausschließlich in Österreich und nur für die Dauer des Agenturvertrages nutzen. Änderungen von Leistungen der Agentur durch den Kunden sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Agentur und – soweit die Leistungen urheberrechtlich geschützt sind – des Urhebers zulässig. Für die Nutzung von Leistungen der Agentur, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgeht, ist – unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist – die Zustimmung der Agentur erforderlich. Dafür steht der Agentur und dem Urheber eine gesonderte angemessene Vergütung zu; angemessen ist grundsätzlich das in der Agenturvereinbarung festgelegte Honorar, mindestens jedoch in der Höhe von 7,5 % des vom Kunden an die mit der Herstellung, Verbreitung bzw. Veröffentlichung der Werbemittel beauftragten Dritten gezahlten Entgelts. Für die Nutzung von Leistungen der Agentur bzw. von Werbemitteln, für die die Agentur konzeptionelle oder gestalterische Vorlagen erarbeitet hat, nach Ablauf des Agenturvertrages ist – unabhängig davon, ob diese Leistungen urheberrechtlich geschützt sind – ebenfalls die Zustimmung der Agentur notwendig. Dafür steht der Agentur im 1. Jahr nach Vertragsende der volle Anspruch der im abgelaufenen Vertrag vereinbarten Agenturvergütung, im Regelfall 15 %, zu. Im 2. bzw. 3. Jahr nach Ablauf des Vertrages nur mehr die Hälfte bzw. ein Viertel der im Vertrag vereinbarten Vergütung. Ab dem 4. Jahr nach Vertragsende ist keine Agenturvergütung mehr zu zahlen.

5. termine.
Vereinbarte Termine werden von der Agentur möglichst eingehalten. Bei Nichteinhaltung ist der Kunde erst nach 14 Tagen Nachfrist zur Geltendmachung der gesetzlich zustehenden Rechte berechtigt. Diese Frist beginnt mit der Zustellung eines Mahnschreibens an die Agentur. Eine Verpflichtung zur Schadenersatzleistung aus dem Titel des Verzuges ist nicht möglich. Unvorhersehbare Ereignisse, vor allem Verzögerungen bei Auftragnehmern der Agentur, entbinden die Agentur von der Einhaltung des vereinbarten Liefertermines.

6. beauftragung dritter.
Der Werbeagentur steht es frei, mit der Durchführung von Leistungen geeignete Dritte im Namen und auf Rechnung des Kunden zu beauftragen. Die Werbeagentur haftet für solcherart beauftragte Dritte nur insoweit, als sie ein Auswahlverschulden trifft. Besteht der Kunde auf bestimmten Leistungserbringungen, haftet die Werbeagentur für das Auswahlverschulden nur dann, wenn sie sich mit der Auswahl des Leistungserbringers einverstanden erklärt hat.

7. vermittlungstätigkeit.
Wenn der Auftraggeber uns mit der Abwicklung von Arbeiten beauftragt, die nicht bei uns im Haus produziert oder erledigt werden (wie Druck, Endfertigung, Teile der Reproarbeiten, Versand, Verteilung und Verbreitung der Erzeugnisse, Fotografie etc.), so treten wir ausschließlich als Vermittler auf und geben die entsprechenden Aufträge im Namen und auf Rechnung unseres Auftraggebers weiter; es gelten dafür die allgemeinen Geschäftsbedingungen der von uns beauftragten Zulieferanten. Wir lassen in der Abwicklung größte Sorgfalt walten, aber übernehmen keinerlei Haftung für Mängel der von uns beauftragten Zulieferanten, auch dann nicht, wenn wir Andruck- und/oder Ausfallmuster nach sorgfältiger Prüfung in bestem Wissen zeichnen. Sollten wir aus irgendeinem Grunde die Abwicklungsarbeiten (Foto-, Druck- und Endfertigungsarbeiten) über uns an unseren Auftraggeber weiterberechnen, so gelten dennoch die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Zulieferanten; für Haftung aus Mängeln solcher Zulieferungen hat sich unser Auftraggeber direkt an den Zulieferanten zu wenden, da wir auch dann keine Haftung für die Zulieferung übernehmen. Es ist auch der volle Rechnungsbetrag fristgerecht zu bezahlen, eine Verkürzung des Rechnungsbetrages ist erst dann zulässig, sobald eine Gutschrift des Zulieferanten bei uns eingelangt ist; sollte die Rechnung bereits überwiesen sein, erstatten wir den Differenzbetrag zurück.

8. haftung.
Für übernommene Waren bzw. Daten haften wir nur für den Fall erwiesener grober Fahrlässigkeit insoweit, als der Schaden den Materialwert nicht übersteigt. Für den Verlust der Daten auf Datenträgern übernehmen wir keine Haftung. Eine Versicherung gegen Feuer-, Einbruch- und Wasserschäden sowie Transportgefahren für die uns zur Verfügung gestellten Unterlagen wird über besonderen Wunsch des Auftraggebers veranlasst. Eine Haftung unsererseits kann aus den vorgenannten Schadensfällen nicht erfolgen. Für Unterlagen, die nicht spätestens 4 Wochen nach Erledigung des Auftrages zurückgefordert wurden, übernehmen wir keine Haftung.
Wir sind nicht zur Aufbewahrung von Zwischenbehelfen oder Speicherung unserer EDV-Daten verpflichtet. Es besteht für uns auch keinerlei Verpflichttung, diese herauszugeben; sie bleiben unser unveräußerliches Eigentum, auch wenn der Auftraggeber für diese Arbeiten Wertersatz geleistet hat.
Ersatzansprüche gegen uns, sofern sie nicht schon in anderen Punkten dieser Geschäftsbedingungen gänzlich ausgeschlossen oder begrenzt sind, aus wie auch immer gelagerten Mängeln in der Auftragsausführung sind auf die Höhe des Rechnungsbetrages begrenzt. Eine darüber hinausgehende Haftung ist grundsätzlich ausgeschlossen. Entgangener Gewinn bzw. Deckungsbeitrag kann nicht eingefordert werden. Bei Vermittlergeschäften siehe Punkt 6. Besteller, die im Namen oder für Rechnung Dritter Aufträge an uns erteilen, haften neben dem Dritten uns gegenüber als Auftraggeber. Der Besteller haftet als Bürge und Zahler, er hat die Verpflichtung, unsere Rechte auf seinen Geschäftsherrn zu überbinden.

9. genehmigung.
Alle Agenturleistungen (inklusive Entwürfe, Skizzen, Bürstenabzüge, Ausdrucke etc.) müssen vom Kunden überprüft werden und spätestens innerhalb von zwei Tagen freigegeben werden. Bei nicht zeitgerechter Freigabe gelten sie vom Kunden als genehmigt.

10. zahlungsbedingungen.
Rechnungen sind bei Erhalt ohne Abzug binnen 14 Tagen fällig. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen zu dem von unserer Hausbank berechneten Überziehungszinssatz berechnet. Der säumige Schuldner ersetzt alle Mahn-, Inkasso-, Erhebungs- und Auskunftskosten, insbesondere auch solche eines beauftragen Inkassobüros oder Anwalts. Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die Ware unser Eigentum. Wir behalten uns vor, die weitere Verbreitung und Verwertung unserer Erzeugnisse bei Nichtbezahlung innerhalb der vereinbarten Frist zu untersagen.

11. kennzeichnung.
Wir sind auch ohne spezielle Bewilligung des Auftraggebers zum Aufdruck unseres Firmennamens auf die zur Ausführung gelangenden Druckunterlagen berechtigt.

12. erfüllungsort und gerichtsstand.
Josef Rauch und Heribert Maria Schurz Werbe-, Marketing-Beratungsgesellschaft m. b. H., Graz, eingetragen beim Landesgericht für Zivilrechtssachen als Handelsgericht Graz, unter der Nummer FN 33312 p. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist für alle an einem Auftrag Beteiligten Graz.

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